Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Wird ein Hotelzimmer/ Funktionsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/ Mietvertrag zustande gekommen.
3. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Funktionsraumes. Das jeweils vereinbarte Entgeld sind die jeweils gültigen Tagespreise.
4. Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
5. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung der vereinbarten Vertragsinhalte. Eine einseitige Kündigung oder Lösung des Vertrages ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich, insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die eine Vertragsfortsetzung unzumutbar machen oder aufgrund höherer Gewalt die Vertragserfüllung unmöglich machen.
6. Optionale Reservierungen werden nicht vorgenommen. Unsere Angebote verstehen sich vorbehaltlich einer anderweitigen Vergabe.
7. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vertrags-Vereinbarungen.
8. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 10:30 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 10:30 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend und ist kostenpflichtig: Bei Abreise bis 15:00 Uhr kann der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
9. Zimmerreservierungen werden bis 18:00 Uhr aufrechterhalten, gehen danach in den freien Verkauf. Ausnahme sind garantierte Buchungen.
10. Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
11. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/ Funktionsräume.
12. Sollten vereinbarte Hotelzimmer/ Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.
13. Bei Abbestellung von gebuchten Chalet-Suiten, Funktionsräumen, Pauschalarrangements, Tagungspauschalen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Wir empfehlen dem Gast/Vertragspartner den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich vor Stornokosten zu schützen.
Durch reduzierte, vorher vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen kann das Hotel Sonderpreise zurücknehmen, neue vereinbaren oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht erreicht werden.
Infolge von unabsehbaren, erheblichen Preiserhöhungen der Zulieferer, erheblichen Strom- oder Gaspreiserhöhungen, erheblich gestiegenen Lohnkosten z. B. durch gesetzlich angeordnete Maßnahmen, die zum Angebots- oder Buchungszeitpunkt noch nicht absehbar waren oder erheblich gestiegener Inflation, behält sich das Hotel vor, einen entsprechenden prozentualen Preisaufschlag auf den vereinbarten Logispreis zu erheben.
14. Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Hotel sieben Werktage vor Anreise eine Teilnehmerliste erhält.
15. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
16. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
a) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Wesentliche Tatsachen umfassen insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder den Zweck des Aufenthaltes.
b) Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung:
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der oben genannten Ziffer 1.2 vorliegt.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat den Rücktritt vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
17. Zeitungsanzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namen Chiemsee Chalet für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt 12 a) bis c) bestanden.
18. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.
19. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine Schäden hinterlassen.
20. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
21. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
22. Vermittlung und Haftung bei Fremdleistungen
Vermittlung von Fremdleistungen: Soweit das Hotel im Auftrag des Veranstalters Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag über diese Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Dritten zustande.
Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe aller im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Gegenstände Sorge zu tragen. Bei Verlust oder Beschädigung der Gegenstände haftet der Veranstalter, sofern er oder seine Erfüllungsgehilfen dies zu vertreten haben.
Freistellung von Ansprüchen Dritter: Der Veranstalter stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Inanspruchnahme der vermittelten Fremdleistungen entstehen, es sei denn, diese Ansprüche sind auf ein Verschulden des Hotels zurückzuführen.
Pflichten des Hotels: Das Hotel haftet für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
23. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.
24. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
25. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Diners, Visa.
26. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
27. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer oder anderen zurzeit nicht bekannten Steuern gehen abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
28. Störungen und Verfügbarkeit technischer oder sonstiger Einrichtungen sowie Wellnessleistungen
Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen: Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden im Rahmen der Möglichkeiten unverzüglich beseitigt. Der Gast oder Veranstalter ist verpflichtet, solche Störungen unverzüglich zu melden. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Störung erheblich ist, der Nutzung des Vertragsgegenstandes wesentlich entgegensteht und das Hotel die Störung zu vertreten hat.
Aufrechnung mit Gegenansprüchen: Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen Forderungen des Hotels ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wellnessleistungen: Alle vom Hotel angebotenen Wellnessleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt der terminlichen Verfügbarkeit sowie der Durchführbarkeit im Rahmen der jeweils geltenden behördlichen Vorgaben, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19 oder vergleichbaren Einschränkungen. Wellnessleistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil eines Beherbergungsvertrages, sondern stellen optionale Zusatzleistungen dar.
29. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Hotelsafe an der Rezeption zu deponieren. Werden Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere vom Gast in anderen Bereichen des Hotels aufbewahrt (z. B. Hotelzimmer, Funktionsräume oder andere Räumlichkeiten), haftet das Hotel nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen, sofern es sich um eingebrachte Sachen handelt. Das Hotel haftet nicht für Verluste, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Gastes verursacht wurden. Gästen wird empfohlen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht im Hotel aufzubewahren, sondern in einer eigenen Versicherung oder in einem Banksafe zu hinterlegen.
Die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen ist der Höhe nach gemäß § 702 BGB auf das 100-fache des Zimmerpreises pro Tag, maximal jedoch 3.500 Euro, begrenzt. Für Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten ist die Haftung auf 800 Euro begrenzt, es sei denn, der Verlust wurde durch das Hotel oder dessen Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
30. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von sechs Monaten.
31. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
32. Haftungsbeschränkung des Hotels
Grundsatz der Haftung: Das Hotel haftet für Schäden nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Haftung für leichte Fahrlässigkeit: Bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet das Hotel nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung des Hotels auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftungsausschlüsse: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
Haftungsausschluss bei Drittleistungen: Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich im Verantwortungsbereich des Hotels liegen.
Zwingende Haftung: Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
33. Der Veranstalter ist für die Anmeldung von Veranstaltungen mit Musikdarbietung bei der GEMA (Bezirk München) selbst verpflichtet.
34. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
35. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
36. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
37. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim/Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen
Stand: 12/2024
1. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Hotel in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Hotel verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Hotel geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Hotel aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Hotel entschädigungsfrei berechtigt, sein Hotelangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem Hotel nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund ab- gelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten.
2. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast sein Zimmer unabhängig von den Staffelungen aus Ziffer IV Nr. 1 a) – f) kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Gast aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.
3. Ziffer IV Nr. 1 bis 3 gelten unverändert fort, soweit der Rücktritt des Gastes nicht aufgrund eines coronabedingten Umstands oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO er- folgt.